Im Sinne der geltenden Rechtsnormen geben wir zu allen, von uns produzierten und umgesetzten Schutzmitteln eine EU-Konformitätserklärung aus, in der wir die Konformität der persönlichen Schutzmittel der bezüglichen Normen und die Schutzkategorien garantieren. Während der Erfüllung der Bestellungen legt die Fa. Glovita den Produkten ein Informationsblatt bei. Dieses Informationsblatt enthält ausführlich die Konformität der Schutzmittel laut Standarden, die Schutzkategorien und Schutzwerte, die vorgeschlagenen Verwendungsgebiete und die Gebrauchsanweisungen.
Das Schutzmittel soll vom Hersteller laut den Kriterien der ungarischen Anordnungen Nr.2/2002. SzCsM und Nr.18/2008 SzMM in Schutzkategorien eingereiht werden. Die Richtigkeit dieser Einordnung wird natürlich bei der Kontrolle von der Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz überprüft.
Die Schutzmittel gehören laut ihrer Schutzstufe zu drei Schutzkategorien:
1. Kategorie: geringe Risiken, niedrige Schutzanforderung.
2. Kategorie: mittlere Risiken, z.B. Schutz gegen mechanische Risiken.
3. Kategorie: hirunter fallen die Schutzmittel, die gegen tödliche Unfälle, gegen schwere irreversibele Gesundheitsschäden schützen.
Wir lassen die Prüfungen immer von international notifizierten Laboratorien durchführen. Das Prüfungserzeugnis wird auch von einer international berufenen Prüfstelle für die Fa. Glovita ausgegeben werden.